Energieausweise

Präzise und rechtssicher
Ihr Energieausweis von EnNa

Zusammengefasst

Der Ener­gie­aus­weis gibt Aus­kunft über die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät eines Gebäu­des. Er hilft Eigen­tü­mern, Mie­tern und Käu­fern, den Ener­gie­ver­brauch ein­zu­schät­zen und Moder­ni­sie­rungs­be­darf zu erken­nen.

Zwei Vari­an­ten: Ver­brauchs­aus­weis (auf Basis rea­ler Ver­brauchs­da­ten) oder Bedarfs­aus­weis (berech­net anhand der Bau­sub­stanz und Anlagen­tech­nik).

Pflicht­do­ku­ment: Muss bei Ver­kauf, Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung vor­ge­legt wer­den.

Effi­zi­enz­klas­sen: Far­bi­ge Ska­la von A+ (sehr effi­zi­ent) bis H (sehr inef­fi­zi­ent) erleich­tert die Bewer­tung.

Der Ener­gie­aus­weis ist ein wich­ti­ges Instru­ment für mehr Trans­pa­renz auf dem Immo­bi­li­en­markt und unter­stützt geziel­te Sanie­rungs­ent­schei­dun­gen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Ver­kauf, Ver­mie­tung oder Ver­pach­tung – Der Ener­gie­aus­weis muss poten­zi­el­len Käu­fern oder Mie­tern unauf­ge­for­dert vor­ge­legt wer­den.

Für Neu­bau­ten – Pflicht bei der Fer­tig­stel­lung, basie­rend auf den Anfor­de­run­gen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG).

Bei umfas­sen­den Sanie­run­gen – Wenn die Gebäu­de­hül­le in gro­ßem Umfang erneu­ert wird, kann ein neu­er Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich sein.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfs­aus­weis – Basie­rend auf einer tech­ni­schen Ana­ly­se von Gebäu­de­hül­le und Anlagen­tech­nik, unab­hän­gig vom Nut­zer­ver­hal­ten.

Ver­brauchs­aus­weis – Erstellt auf Basis des tat­säch­li­chen Ener­gie­ver­brauchs der letz­ten drei Jah­re, abhän­gig vom Nut­zer­ver­hal­ten.

Wann wel­cher? – Der Bedarfs­aus­weis ist Pflicht für unsa­nier­te Gebäu­de mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten und Bau­an­trag vor 1977. Für alle ande­ren Gebäu­de ist der Ver­brauchs­aus­weis mög­lich.

Kos­ten­un­ter­schied – Der Bedarfs­aus­weis ist deut­lich teu­rer als der Ver­brauchs­aus­weis, da eine detail­lier­te Berech­nung erfor­der­lich ist.

Ablauf

Daten­auf­nah­me – Erfas­sung rele­van­ter Gebäu­de­da­ten wie Bau­jahr, Dämm­stan­dard und Heiz­tech­nik.

Wahl des Aus­weis­typs – Bedarfs­aus­weis oder Ver­brauchs­aus­weis je nach Gebäu­de­typ und gesetz­li­chen Vor­ga­ben.

Erstel­lung der Berech­nun­gen – Beim Bedarfs­aus­weis ist ein Vor-Ort-Ter­min erfor­der­lich, um die tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten des Gebäu­des zu erfas­sen. Beim Ver­brauchs­aus­weis genügt die Aus­wer­tung der letz­ten drei Heiz­kos­ten­ab­rech­nun­gen.

Ener­gie­ef­fi­zi­enz­be­wer­tung – Ein­stu­fung in die Effi­zi­enz­klas­sen von A+ bis H mit Farb­ska­la zur bes­se­ren Ver­gleich­bar­keit.

Aus­stel­lung des Ener­gie­aus­wei­ses – Der fer­ti­ge Aus­weis wird aus­ge­hän­digt und ist in der Regel 10 Jah­re gül­tig.

Was bringt mir ein Energieausweis?

Klar­heit über den Ener­gie­ver­brauch – Zeigt auf einen Blick, wie ener­gie­ef­fi­zi­ent ein Gebäu­de ist.

Ver­gleich­bar­keit von Immo­bi­li­en – Effi­zi­enz­klas­sen erleich­tern die Ein­schät­zung der lau­fen­den Ener­gie­kos­ten.

Pflicht­do­ku­ment bei Ver­kauf & Ver­mie­tung – Ver­mei­det Buß­gel­der und schafft Trans­pa­renz für Käu­fer und Mie­ter.

Grund­la­ge für Sanie­rungs­ent­schei­dun­gen – Der Bedarfs­aus­weis gibt kon­kre­te Hin­wei­se zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz.

Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie – Ein guter Ener­gie­aus­weis kann den Markt­wert erhö­hen und För­der­mög­lich­kei­ten auf­zei­gen.

Der Energieausweis genauer beleuchtet

Ein­fa­che und kos­ten­güns­ti­ge Ener­gie­aus­weis­lö­sung
Wer eine Immo­bi­lie ver­kau­fen oder ver­mie­ten möch­te, braucht einen gül­ti­gen Ener­gie­aus­weis. Doch vie­le Eigen­tü­mer sind unsi­cher, wel­cher Nach­weis erfor­der­lich ist und wie auf­wen­dig die Erstel­lung sein wird. Beson­ders bei grö­ße­ren oder älte­ren Gebäu­den stellt sich die Fra­ge, ob ein Ver­brauchs- oder ein Bedarfs­aus­weis nötig ist.
Der Ver­brauchs­aus­weis bie­tet eine unkom­pli­zier­te und güns­ti­ge Lösung. Er basiert auf den tat­säch­li­chen Ver­brauchs­da­ten der letz­ten drei Jah­re, sodass kei­ne detail­lier­te tech­ni­sche Ana­ly­se der Gebäu­de­hül­le erfor­der­lich ist. Auch ein Vor-Ort-Ter­min ent­fällt, wodurch die Aus­stel­lung schnell und ohne gro­ßen Auf­wand erfolgt.
Wann ist der Ver­brauchs­aus­weis zuläs­sig?
Der Ver­brauchs­aus­weis kann genutzt wer­den für:
Alle Wohn­ge­bäu­de mit fünf oder mehr Wohn­ein­hei­ten, unab­hän­gig vom Bau­jahr.
Wohn­ge­bäu­de mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten, wenn der Bau­an­trag nach dem 1. Novem­ber 1977 gestellt wur­de oder das Gebäu­de nach­träg­lich ener­ge­tisch moder­ni­siert wur­de.
Er erfüllt die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, schafft Trans­pa­renz für Käu­fer und Mie­ter und kann zu einem Bruch­teil der Kos­ten eines Bedarfs­aus­wei­ses erstellt wer­den.
So erhal­ten Eigen­tü­mer eine ein­fa­che Mög­lich­keit, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ihrer Immo­bi­lie nach­zu­wei­sen – ohne unnö­ti­ge Kom­ple­xi­tät oder hohe Kos­ten.

Detail­lier­te Ana­ly­se für eine prä­zi­se Ener­gie­ein­schät­zung
Ein Ener­gie­aus­weis ist Pflicht, wenn eine Immo­bi­lie ver­kauft oder ver­mie­tet wer­den soll. Wäh­rend der Ver­brauchs­aus­weis auf den bis­he­ri­gen Ener­gie­ver­brauch basiert, lie­fert der Bedarfs­aus­weis eine tief­ge­hen­de Ana­ly­se der Gebäu­de­sub­stanz und Anlagen­tech­nik – unab­hän­gig vom indi­vi­du­el­len Nut­zer­ver­hal­ten.
Der Bedarfs­aus­weis erfor­dert eine umfas­sen­de Berech­nung und einen Vor-Ort-Ter­min, bei dem alle rele­van­ten Bau­tei­le wie Wän­de, Fens­ter, Dach und Hei­zungs­an­la­ge geprüft wer­den. Dadurch bie­tet er eine objek­ti­ve Ein­schät­zung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und zeigt kon­kre­te Moder­ni­sie­rungs­po­ten­zia­le auf.
Wann ist der Bedarfs­aus­weis Pflicht?
Der Bedarfs­aus­weis muss genutzt wer­den für:
Wohn­ge­bäu­de mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten, wenn der Bau­an­trag vor dem 1. Novem­ber 1977 gestellt wur­de und das Gebäu­de nicht ener­ge­tisch moder­ni­siert wur­de.
Neu­bau­ten, da hier kei­ne Ver­brauchs­da­ten vor­lie­gen.
Dank sei­ner detail­lier­ten Berech­nung erfüllt der Bedarfs­aus­weis nicht nur gesetz­li­che Vor­ga­ben, son­dern lie­fert auch wert­vol­le Infor­ma­tio­nen für geziel­te Sanie­rungs­maß­nah­men. So erhal­ten Eigen­tü­mer eine ver­läss­li­che Grund­la­ge, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ihres Gebäu­des lang­fris­tig zu ver­bes­sern.

Ener­gie­aus­weis mit Mehr­wert: Impuls für sinn­vol­le Sanie­run­gen
Ein Neu­bau oder eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung erfor­dert einen Bedarfs­aus­weis, da Ver­brauchs­da­ten für einen Ver­brauchs­aus­weis nicht vor­lie­gen. Doch die­ser bie­tet weit mehr als nur eine gesetz­li­che Pflicht – er kann gezielt als Pla­nungs­in­stru­ment für wei­te­re Opti­mie­run­gen genutzt wer­den.
Da der Bedarfs­aus­weis auf einer detail­lier­ten Ana­ly­se der Gebäu­de­hül­le und Anlagen­tech­nik basiert, zeigt er nicht nur die aktu­el­le Ener­gie­ef­fi­zi­enz, son­dern auch kon­kre­te Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le auf. Eigen­tü­mer erhal­ten wert­vol­le Hin­wei­se, wel­che Maß­nah­men den Ener­gie­ver­brauch wei­ter sen­ken und den Wohn­kom­fort stei­gern kön­nen.
War­um kann der Bedarfs­aus­weis eine Sanie­rung ansto­ßen?
Auf­de­ckung ver­steck­ter Schwach­stel­len – Selbst bei Neu­bau­ten oder moder­ni­sier­ten Gebäu­den gibt es oft unge­nutz­tes Ein­spar­po­ten­zi­al.
Geziel­te Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge – Der Aus­weis ent­hält Emp­feh­lun­gen, mit denen sich die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se noch wei­ter stei­gern lässt.
För­der­mög­lich­kei­ten nut­zen – Durch zusätz­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men kön­nen Eigen­tü­mer von staat­li­chen För­der­pro­gram­men pro­fi­tie­ren.
Lang­fris­ti­ge Ein­spa­run­gen – Jede wei­ter­ge­hen­de Opti­mie­rung senkt die Betriebs­kos­ten und stei­gert den Immo­bi­li­en­wert.
So wird der Bedarfs­aus­weis nicht nur zum Nach­weis der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, son­dern auch zum prak­ti­schen Werk­zeug für eine nach­hal­ti­ge Gebäu­de­op­ti­mie­rung.

Bei EnNa set­zen wir auf eine indi­vi­du­el­le und sorg­fäl­ti­ge Erstel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen, um eine rea­lis­ti­sche und fun­dier­te Ein­schät­zung Ihres Gebäu­des zu gewähr­leis­ten. Unse­re Exper­ti­se stellt sicher, dass sowohl Ver­brauchs- als auch Bedarfs­aus­wei­se prä­zi­se erstellt wer­den und alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len. Mit unse­rem maß­ge­schnei­der­ten Ansatz hel­fen wir Ihnen nicht nur bei der Nach­weis­pflicht, son­dern lie­fern wert­vol­le Hin­wei­se zur Opti­mie­rung Ihrer Ener­gie­ef­fi­zi­enz.

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