GEG Nachweise


Nachhaltig geprüft – Wir weisen die 65 % erneuerbare Energien gemäß GEG für Sie nach
Zusammengefasst
Der Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) belegt, dass eine Heizungsanlage mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. Dies betrifft neue Heizsysteme ebenso wie Bestandsanlagen, die schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen.
✔ Zwei Nachweisvarianten: Entweder über eine technische Berechnung (z. B. bei Wärmepumpen oder Hybridheizungen) oder über pauschale Anrechnungsmethoden gemäß GEG.
✔ Pflichtnachweis für Neubauten und Heizungstausch: Neue Heizungen müssen ab sofort die 65-%-Regel erfüllen. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten zur schrittweisen Umstellung.
✔ Schrittweise Nachweispflicht für Bestandsanlagen: Je nach Energieträger und Region müssen bestehende Heizungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen, dass sie zunehmend auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
✔ Nachhaltigkeitsbewertung: Zeigt transparent, inwieweit eine Heizungsanlage die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien erfüllt und welche Maßnahmen für eine zukünftige Anpassung erforderlich sind.
Der Nachweis sichert nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern unterstützt auch zukunftssichere Heizlösungen und staatliche Fördermöglichkeiten.
Ablauf
• Prüfung der Anforderungen – Wir als Energieberater-Team prüfen die gesetzlichen Vorgaben und stellen sicher, dass die geplante oder bestehende Heizungsanlage die 65-%-EE-Vorgabe gemäß GEG erfüllt.
• Datenaufnahme & Analyse – Falls alle technischen Unterlagen (z. B. Herstellerangaben, Typenschilder, Hydraulikpläne) vorliegen, kann der Nachweis nach Aktenlage erstellt werden. Falls nicht, ist ein Vor-Ort-Termin zur technischen Erfassung notwendig.
• Erstellung des Nachweises – Basierend auf den vorhandenen Daten ermitteln wir den Anteil erneuerbarer Energien mit technischen Berechnungen oder standardisierten Anrechnungsverfahren.
• Dokumentation & Bestätigung – Der Nachweis wird von uns erstellt und kann bei Bedarf Behörden, Förderstellen oder Prüfbehörden vorgelegt werden.
• Einreichung & Archivierung – Der erstellte Nachweis wird dem Eigentümer übergeben und muss 30 Jahre aufbewahrt werden.
• Anpassung bei Änderungen – Falls sich die Heizungstechnik oder gesetzliche Vorgaben ändern, unterstützen wir bei einer erneuten Bewertung oder Optimierung des Heizsystems.
Was bringt mir der Nachweis?
• Rechtssicherheit & Förderung – Der Nachweis stellt sicher, dass Ihre Heizungsanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ermöglicht den Zugang zu staatlichen Förderprogrammen für erneuerbare Energien.
• Wertsteigerung der Immobilie – Ein nachgewiesener hoher Anteil erneuerbarer Energien erhöht die Attraktivität und den Marktwert Ihres Gebäudes, insbesondere bei Verkauf oder Vermietung.
• Transparenz & Planbarkeit – Sie erhalten eine klare Einschätzung über den aktuellen und zukünftigen Erfüllungsgrad der gesetzlichen Anforderungen und können frühzeitig optimierende Maßnahmen planen.
• Optimierung der Heizkosten – Der Nachweis hilft, effiziente Heizsysteme gezielt auszuwählen und langfristig Energiekosten zu senken.
• Nachhaltigkeit & Zukunftssicherheit – Mit einem geprüften Nachweis zeigen Sie Ihr Engagement für den Klimaschutz, sichern sich gegen künftige gesetzliche Verschärfungen ab und profitieren von einer nachhaltigen Wärmeversorgung.
Nachweisverfahren und Übergangsfristen genauer erklärt
✔ Einfacher und kostengünstiger Nachweis mit dem standardisierten Anrechnungsverfahren
Wer den 65-%-Nachweis gemäß GEG erbringen muss, steht vor der Wahl zwischen einer technischen Berechnung und dem standardisierten Anrechnungsverfahren. Viele Eigentümer sind unsicher, welcher Nachweis erforderlich ist und wie aufwendig die Erstellung sein wird.
Das standardisierte Anrechnungsverfahren bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, da es auf festen Anrechnungssätzen basiert. Eine aufwendige individuelle Berechnung entfällt, ebenso wie ein Vor-Ort-Termin, sofern alle technischen Daten vorliegen. Dies ermöglicht eine kostengünstige und zeitsparende Erstellung des Nachweises.
✔ Wann ist das standardisierte Anrechnungsverfahren zulässig?
Das standardisierte Anrechnungsverfahren kann genutzt werden für:
• Heizungsanlagen, die eindeutig einem standardisierten System zugeordnet werden können (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Holzheizung).
• Systeme, für die Herstellerangaben oder anerkannte Normwerte zur Effizienz und zum erneuerbaren Anteil vorliegen.
• Fälle, in denen die gesetzlichen Anrechnungsmethoden des GEG (§ 71 ff.) anwendbar sind.
Die Anrechnung erfolgt auf Basis fester Werte:
• Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser) – je nach Jahresarbeitszahl pauschal 65–100 % EE-Anteil.
• Fernwärme – Nach Betreiberbestätigung oft 65 % oder mehr direkt anrechenbar.
• Biomasse-Heizungen (Pellet, Holz, Hackschnitzel) – 100 % EE-Anteil automatisch anrechenbar.
• Solarthermie oder Hybridlösungen – Kombiniert mit fossilen Heizungen, wenn der erneuerbare Anteil mindestens 65 % beträgt.
✔ Kostenvorteil gegenüber der technischen Berechnung
Das standardisierte Anrechnungsverfahren ist besonders attraktiv, da:
• Keine individuelle Berechnung des Energieflusses erforderlich ist.
• Geringere Kosten im Vergleich zur technischen Berechnung anfallen.
• Kein Vor-Ort-Termin notwendig ist, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.
• Die Erstellung schnell und effizient erfolgt.
✔ Wann ist eine technische Berechnung notwendig?
Das standardisierte Verfahren kann nicht angewendet werden, wenn:
• Eine individuelle Hybridlösung vorliegt, die nicht unter die festen Anrechnungssätze fällt.
• Der EE-Anteil nicht direkt aus Herstellerangaben oder dem GEG hervorgeht.
• Keine eindeutigen Daten über die effektive Nutzung der erneuerbaren Anteile vorhanden sind.
In diesen Fällen ist eine technische Berechnung erforderlich, die den tatsächlichen Energiefluss detailliert erfasst. Dies ist aufwendiger und mit höheren Kosten verbunden.
✔ Fazit: Ein einfacher und effizienter Weg zum Nachweis
Das standardisierte Anrechnungsverfahren ermöglicht eine einfache und kostengünstige Erstellung des 65-%-Nachweises, sofern die Heizungsanlage in eine der standardisierten Kategorien fällt. Es bietet Eigentümern eine schnelle und rechtssichere Lösung – ohne unnötige Komplexität oder hohe Kosten.
✔ Präziser und individueller Nachweis mit der technischen Berechnung
Nicht jede Heizungsanlage lässt sich über das standardisierte Anrechnungsverfahren nachweisen. In solchen Fällen bietet die technische Berechnung eine präzise und detaillierte Lösung.
Statt auf Pauschalwerte zurückzugreifen, wird bei der technischen Berechnung der tatsächliche Anteil erneuerbarer Energien anhand individueller Betriebs- und Leistungsdaten ermittelt. Dies ist besonders wichtig bei komplexen oder maßgeschneiderten Heizsystemen, die nicht in die festen Anrechnungskategorien fallen.
✔ Wann ist die technische Berechnung erforderlich?
Eine individuelle Berechnung ist notwendig, wenn:
• Ein Hybrid-Heizsystem mit mehreren Energiequellen genutzt wird (z. B. Gasheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe mit zusätzlichem Heizstab).
• Keine pauschalen Anrechnungssätze für das Heizsystem existieren.
• Die Effizienz und der tatsächliche Betriebszustand der Anlage bestimmt werden müssen.
• Bestimmte Nachweise für Förderanträge oder behördliche Prüfungen erforderlich sind.
Die Berechnung erfolgt anhand von Messwerten, Herstellerangaben und realen Leistungsdaten, um den genauen Anteil erneuerbarer Energien zu bestimmen.
✔ Vorteile gegenüber dem standardisierten Anrechnungsverfahren
• Präzise Ergebnisse – Die Berechnung basiert auf echten Leistungsdaten und nicht auf Pauschalwerten.
• Flexibel für alle Systeme – Ermöglicht den Nachweis auch bei individuellen oder komplexen Heizkonzepten.
• Wichtig für Förderungen – Einige Programme setzen eine detaillierte Berechnung des EE-Anteils voraus.
• Erweiterungsmöglichkeiten – Falls ein System später um erneuerbare Technologien ergänzt wird, kann der Nachweis leicht aktualisiert werden.
✔ Höherer Aufwand, aber maximale Genauigkeit
Im Vergleich zum standardisierten Verfahren ist die technische Berechnung aufwendiger:
• Ein Vor-Ort-Termin kann erforderlich sein, wenn nicht alle technischen Daten vollständig vorliegen.
• Detaillierte Messwerte oder Herstellerangaben sind notwendig.
• Höhere Kosten als beim standardisierten Verfahren, da eine individuelle Analyse durchgeführt wird.
✔ Fazit: Maßgeschneiderte Lösung für komplexe Systeme
Die technische Berechnung ermöglicht eine exakte Ermittlung des erneuerbaren Anteils und eignet sich besonders für individuelle Heizlösungen, Hybrid-Systeme oder spezifische Förderanträge. Wer ein maßgeschneidertes Heizkonzept nutzt oder keine standardisierte Lösung findet, erhält mit dieser Methode einen rechtssicheren und belastbaren Nachweis.
✔ Übergangsfristen und Ausnahmen – Flexibler Umstieg auf erneuerbare Energien
Die 65-%-Regelung für Heizungen ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Doch nicht jede Immobilie muss die Anforderungen sofort erfüllen. Übergangsfristen ermöglichen einen schrittweisen Umstieg, und in bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen von der Pflicht.
Während Neubauten in Neubaugebieten die Vorgabe sofort umsetzen müssen, gelten für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete unterschiedliche Fristen. Auch Eigentümer mit älteren Heizsystemen erhalten eine gestaffelte Nachweispflicht, die eine langfristige Planung ermöglicht.
✔ Welche Übergangsfristen gelten?
Die Fristen richten sich nach dem Standort und der kommunalen Wärmeplanung:
• Für Neubauten in Neubaugebieten – Die 65-%-Pflicht gilt sofort ab dem 1. Januar 2024.
• Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten – Die Anforderung gilt erst, wenn die Kommune einen Wärmeplan veröffentlicht hat. Spätestens ab 1. Januar 2026 müssen neue Heizungen die Vorgabe erfüllen.
• Für Bestandsgebäude – Beim Austausch einer alten Heizung gilt die 65-%-Pflicht gestaffelt:
• Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Umstellungspflicht ab 1. Juli 2026.
• Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern: Umstellungspflicht ab 1. Juli 2028.
• Für Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden – Falls zwischen 2024 und 2028 eine neue fossile Heizung eingebaut wird, muss der EE-Anteil schrittweise steigen:
• Ab 2029: mindestens 15 % erneuerbare Energien.
• Ab 2035: mindestens 30 % erneuerbare Energien.
• Ab 2040: mindestens 60 % erneuerbare Energien.
Diese gestaffelten Fristen sollen Hausbesitzern mehr Zeit für eine nachhaltige Umstellung geben, ohne kurzfristigen Zwang zum Austausch.
✔ Wann gelten Ausnahmen von der Pflicht?
Es gibt Situationen, in denen die 65-%-Pflicht nicht sofort oder gar nicht erfüllt werden muss:
• Härtefallregelung – Falls der Umbau technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Dies betrifft z. B. sehr alte Gebäude oder finanzielle Härtefälle.
• Bestehende funktionierende Heizungen – Solange eine Heizung nicht defekt ist, darf sie weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
• Denkmalgeschützte Gebäude – Falls der Einbau einer EE-Heizung die Bausubstanz gefährdet oder das äußere Erscheinungsbild erheblich verändert, können Ausnahmen gewährt werden.
• Gebäude ohne wirtschaftliche Umrüstungsmöglichkeit – Falls ein Gebäude aufgrund seiner baulichen Struktur oder Nutzung keine wirtschaftliche Umstellung auf erneuerbare Energien zulässt, kann eine individuelle Prüfung erfolgen.
✔ Fazit: Zeit gewinnen und sinnvoll planen
Die Übergangsfristen und Ausnahmen ermöglichen eine flexible und realistische Umsetzung der 65-%-Vorgabe. Eigentümer erhalten Zeit, um sich mit technischen Möglichkeiten und Förderungen auseinanderzusetzen und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Während Neubauten die Anforderungen sofort erfüllen müssen, profitieren Bestandsgebäude von einem gestaffelten Zeitplan. Wer frühzeitig plant, kann sich durch staatliche Förderungen attraktive Vorteile sichern.
Wir legen größten Wert auf eine neutrale und unabhängige Beratung, damit unsere Kunden eine fundierte und objektive Entscheidungsgrundlage erhalten. Unsere Nachweise werden stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Immobilie erstellt. Dabei achten wir darauf, technische, wirtschaftliche und persönliche Faktoren gleichermaßen zu berücksichtigen, um die bestmögliche Lösung zu gewährleisten.
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