Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gel­tungs­be­reich
1.1. Die­se AGB gel­ten für alle Ver­trä­ge, Dienst­leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen zwi­schen der Ener­gie­agen­tur Naab­tal (im Fol­gen­den “Auf­trag­neh­mer”) und ihren Kun­den (im Fol­gen­den “Auf­trag­ge­ber”).
2. Ver­trags­ge­gen­stand
2.1. Der Auf­trag­neh­mer erbringt Dienst­leis­tun­gen im Bereich der Ener­gie­be­ra­tung, ein­schließ­lich der Erstel­lung von indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plä­nen (iSFP) und der Bau­be­glei­tung.
2.2. Die genau­en Leis­tun­gen wer­den im jewei­li­gen Ver­trag oder Ange­bot fest­ge­legt.
3. Ver­trags­schluss
3.1. Ange­bo­te des Auf­trag­neh­mers sind frei­blei­bend und unver­bind­lich.
3.2. Ein Ver­trag kommt erst durch die schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung des Auf­trag­neh­mers zustan­de.
4. Leis­tungs­zeit­raum und Ver­zö­ge­run­gen
4.1. Die Dau­er der Auf­trags­ab­wick­lung kann von exter­nen Fak­to­ren abhän­gen, die außer­halb des Ein­fluss­be­reichs des Auf­trag­neh­mers lie­gen, ins­be­son­de­re bei:
a) Erstel­lung von iSFPs und Bau­be­glei­tun­gen, die von behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen oder Wit­te­rungs­be­din­gun­gen abhän­gig sind.
b) Bean­tra­gung und Bewil­li­gung von För­der­mit­teln durch zustän­di­ge Stel­len.
4.2. Der Auf­trag­neh­mer infor­miert den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich über sol­che Ver­zö­ge­run­gen und deren Ursa­chen.
4.3. Ver­ein­bar­te Fris­ten ver­län­gern sich ent­spre­chend, wenn Ver­zö­ge­run­gen durch oben genann­te exter­ne Fak­to­ren ein­tre­ten.
5. Mit­wir­kungs­pflich­ten des Auf­trag­ge­bers
5.1. Der Auf­trag­ge­ber stellt dem Auf­trag­neh­mer alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen und Zugän­ge recht­zei­tig zur Ver­fü­gung.
5.2. Ver­zö­ge­run­gen oder Mehr­kos­ten, die durch unzu­rei­chen­de Mit­wir­kung des Auf­trag­ge­bers ent­ste­hen, gehen zu des­sen Las­ten.
6. Ver­gü­tung und Zah­lungs­be­din­gun­gen
6.1. Die Ver­gü­tung rich­tet sich nach dem ver­ein­bar­ten Ange­bot oder Ver­trag.
6.2. Rech­nun­gen sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zahl­bar.
6.3. Bei Zah­lungs­ver­zug ist der Auf­trag­neh­mer berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in gesetz­li­cher Höhe zu berech­nen.
7. Haf­tung
7.1. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet für Schä­den, die durch vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ver­ur­sacht wur­den.
7.2. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten und beschränkt auf den vor­her­seh­ba­ren Scha­den.
7.3. Eine Haf­tung für Ver­zö­ge­run­gen oder Leis­tungs­hin­der­nis­se auf­grund von exter­nen Fak­to­ren gemäß Punkt 4.1. ist aus­ge­schlos­sen.
8. Gewähr­leis­tung
8.1. Der Auf­trag­neh­mer gewähr­leis­tet die fach­ge­rech­te Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen.
8.2. Män­gel sind vom Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich schrift­lich anzu­zei­gen. Der Auf­trag­neh­mer hat das Recht zur Nach­bes­se­rung.
9. Daten­schutz
9.1. Der Auf­trag­neh­mer ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Auf­trag­ge­bers aus­schließ­lich zum Zweck der Ver­trags­durch­füh­rung und unter Beach­tung der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen.
10. Schluss­be­stim­mun­gen
10.1. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form.
10.2. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt.
10.3. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist der Sitz des Auf­trag­neh­mers.

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